Zu Ihrer Information:

Seit vielen Jahren bin ich als selbständiger Handwerksmeister (Parkettlegerhandwerk) im Auftrag meiner Kunden im Einsatz.

Die dadurch erworbenen Erfahrungen / Fortbildungen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Parketthandwerks befähigen mich, Gutachten, Gutachterliche Stellungnahmen sowie Baubegleitende Tätigkeiten, für Sie zu übernehmen.
 
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