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Zu Ihrer Information:
Seit vielen Jahren bin ich als selbständiger Handwerksmeister (Parkettlegerhandwerk) im Auftrag meiner Kunden im Einsatz.
Die dadurch erworbenen Erfahrungen / Fortbildungen und die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger des Parketthandwerks befähigen mich, Gutachten, Gutachterliche Stellungnahmen sowie Baubegleitende Tätigkeiten, für Sie zu übernehmen.
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